hi,
wir sind Vermieter. Und die Abrechnung Heizkosten, Wasser, etc läuft über einen Dienstleister. Dieser ist einer der größten in Deutschland.
Wir haben aber jedes Jahr Ärger mit ihnen, da sie die Heizkosten nicht nach FIFO abrechnen sondern nach FiLO. Letzteres ist nicht erlaubt. Auf Nachfrage, Bitte um Stellungnahmen und Bitten um Korrektur kommen unzureichende, noch fehlerhaftere oder garkeine Reaktionen.
Wieso kann ein so großes Abrechnungsunternehmen solche Fehler machen. Ich (Mieter) bekommen die Abrechnung über Hecon und da ist alles korrekt.
Für denn der es nicht weis was FIFO und FILO bedeutet:
FIFO (so muss abgerechnet werden): First In- First Out.
Anfangsbestand 100 Liter zu 1 EUR/Liter
Lieferung 100 Liter zu 2 EUR/Liter
Verbrauch 100Liter
Der Verbrauch muss mit 1EUR/Liter abgerechnet werden, da das noch im Tank war. Würden 150 Liter verbraucht werden dann 100 Liter zu EUR und 50 Liter zu 2 EUR.
FILO bedeutet First In - Last out.
In obigen Beispiel, die 100 Liter verbrauch werden mit 2 EUR abgerechnet, Endbestand bleibt bei 1 EUR/Liter. Und das ist nicht erlaubt.
Das Problem ist als Vermieter muss man die Nebenkostenabrechnung in einer bestimmten Frist dem Mieter aushändigen. Wir können aber die Abrechnung für 2021 immer noch nicht aushändigen (haben da inzwischen ein Profisorium übergeben mit der Info) da diese immer noch nicht korrekt abgerechnet wurde. Und die Abrechnung von 2022 die wir bekommen haben inzwischen, ist erneut falsch und nicht nach FIFO abgerechnet.
Hat da jemand Erfahrungen und wie kann man die Abrechnungsgesellschaft ohne Gerichtsprozess zwingen das korrekt zu machen? Wie soll man da reagieren. Da der eingeschaltete Anwalt des Mieters vom Mieterschutzbund uns belangt weil wir ja rechtlich verantwortlich sind und unsere Abrechnung für 2021 falsch ist (was wir aber sogar schriftlich dem Mieter mitgeteilt haben inkl. Erklärung). Das wir garnichts dafür können, interessiert den Anwalt garnicht, da wir der "Ansprechpartner" sind.
Im Internet findet sich immer nur der Treffer: Böse Vermieter, Widerspruch einlegen. Was uns, da wir ja die Vermieter sind und den Fehler festgestellt haben, garnichts bringt. Mietrecht und so. Das es sich um eine WEG handelt und der rest selbst drin wohnt, juckt es die anderen nicht, so das unser Vorschlag da als WEG aktiv zu werden bisher abgeschmettert wurde. Auch der Weg über die Hausverwaltung hat nicht funktioniert, obwohl dieser der Richtige wäre, da die Hausverwaltung die Abrechnungsgesellschaft den Auftrag erteilt hat und damit ist die Hausverwaltung rechtlich verantwortlich. DIE WEG hat keinen Auftrag an die Abrechnungsgesellschaft gegeben oder die Abrechnungsgesellschaft beführwortet. Das lag im Ermessensspielraum der Hausverwaltung. Und damit sind wir als Eigentümer und Vermieter nicht Kunde oder Auftraggeber sondern die Hausverwaltung.
Ich nenne das Unternehmen bewusst nicht... heutzutage weis man ja nicht
Ohne jetzt hier mit Gericht zu kommen, was ja nicht sein kann... welche Optionen gibt es noch?
Danke für Anregungen und Hilfe
nordstern