Damit die zwei sich nicht länger hauen habe ich mal einen groben Entwurf geschrieben.
Es ist nur eine Aufzählung von Eckdaten die dann noch in eine entsprechende Form gebracht werden müssen.
Ich habe die macht des Gremiums etwas eingeschränkt.
Sagt eure Meinung und eure Vorschläge dazu.
Wen es dann euren Segen findet werde ich mit Assur und Stoni eine entsprechend überarbeitete Version zur Abstimmung vorlegen.
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Die Mitglieder werden aus den reihen der Parlamentarier mit einfacher Mehrheit gewählt.
Für dieses Amt können sich alle Parlamentarier bewerben.
Für die Amtszeit können diese nicht für ein Regierungsamt nominiert oder gewählt werden.
Regierungsmitglieder können nicht gewählt werden.
Nach abgeschlossener Einzelwahl der Bewerber muß das Gremium als solches durch eine 2/3 Mehrheit, durch das Parlament, bestätigt werden.
Die Amtszeit ist unbefristet, alle Mitglieder des Gremiums können aber durch einfaches Mißtrauensvotum vom Amt abgelöst werden.
Bei Ablösung muß das betreffende Mitglied sich durch eine 2/3 Mehrheit im Amt bestätigen lassen oder es wird ein neues Mitglied gewählt, wobei dieses ebenfalls mit einer 2/3 Mehrheit gewählt werden muß.
Das Gremium hat beratende Funktion, es kann lediglich Hinweise und Empfehlungen an die Regierung und das Parlament geben.
Bei Ausschlußverfahren und Streitfragen führt das Gremium den Vorsitz und fällt ein entsprechendes Urteil, dieses Urteil ist durch eine einfache Mehrheit der Parlamentarier zu bestätigen um wirksam bzw. vollstreckbar zu werden, ausgenommen Ausschlußverfahren dort gilt der entsprechende §.
Das Gremium führt einen gesonderten Thread wo fragen zur Verfassung geklärt werden, sowie Anträge zu Änderungen und Anträge zur Eröffnung von verfahren gestellt werden können.
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