* So werben beispielsweise bayerische Weißbierbrauereien (im Sinne der Rechtspraxis legitim) damit, ihr Hefeweizenbier streng getreu dem Bayerischen Reinheitsgebot von 1516 herzustellen, nach welchem jedoch weder Weizen noch Hefe im Bier zulässig wären."
Naja, man darf halt die Behälter nicht auswechseln
Muss man mit den Resten die noch drin sind arbeiten... genau das macht ein gutes Bier aus