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Thema: @ Judi/Will & co: Garantie-Probleme

  1. #31
    fozzie_bear
    Gast
    Zitat Zitat von Blaukrieger
    Sicher kann man einen Abholservice auf sagen wir 50 km begrenzen. Wenn jemand in Aachen einen solchen Service anbietet, darf er aber nicht willkürlich holländische oder belgische Städte ausschließen. Im Einzelfall gibt es natürlich große Grauzonen und Möglichkeiten, die EU-Regeln zu umgehen. Vielleicht reicht es schon aus zu sagen, die Garantie gilt im "Inland" anstatt zu sagen, sie gilt in "Deutschland". Das zu beurteilen überlasse ich aber wirklich einen in dieser Frage kompetenten Juristen (also nicht Judi )
    Warum sollte man dann nicht auch die Garantie auf ein Gebiet beschränken können? Macht ja auch durchaus Sinn, dass die AEG Spülmaschine dann später in der sandigsten Sahara den Geist nach ein paar Waschgängen aufgibt, war den Konstrukteuren dann auch klar (um ein passendes Beispiel zu geben).

  2. #32
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von Captain_America
    Ich werde dich bei Gelegenheit daran erinnern. Und Gelegenheiten gab es schon viele.
    Du brauchst hier noch gar keinen an irgendwas zu erinnern. Schau erstmal, dass Du Deine Zwischenprüfung bestehst.

    Zitat Zitat von Blaukrieger
    Ich habe nicht behauptet, dass ich wüsste, welches Gericht zuständig ist. In den EU-Grundlagenverträgen gibt es aber Bestimmungen zur Gleichbehandlung im Binnenmarkt. Wenn ein Hersteller seine Garantie ausdrücklich auf ein Staatsgebiet beschränkt, verstößt er damit gegen EU-Recht.
    Sagt wer? Steht wo?
    Es ist mir ehrlich gesagt zu blöd, in meiner Freizeit mit Dir immer wieder über juristische Bauernregeln kraft Blaukriegers Gnaden zu debattieren. Du bist wie meine Mutter. Die hatte auch von allem eine Ahnung. Und solche Leute gehen mir gelinde gesagt auf den Sack.
    Meinetwegen schickst Du Erik vor ein serbisches Militärgericht.

    Ja, es gibt diese Gleichbehandlungsbestimmungen im primären EU-Recht, aber die erfassen völlig andere Sachverhalte.
    Garantien sind zunächst einmal freiwillig. Wenn jemand prinzipiell überhaupt nichts zuzusichern braucht, kann er a maiore ad minus den Zusicherungsgegenstand auch beliebig beschränken (Logik!). Hinzu kommt ja hier ein schutzwürdiges Interesse des Herstellers. Dieser behindert ja nicht den innereuropäischen Güteraustausch, sondern legt lediglich fest, dass der Leistungsort zur Garantierfüllung bei ihm sein soll. Er schließt also andere Länder überhaupt nicht aus, vielmehr tritt der Bezug zum Europarecht hier lediglich reflexartig auf (wieder: Logik!).

  3. #33
    fozzie_bear
    Gast
    Zitat Zitat von Judicator
    Du brauchst hier noch gar keinen an irgendwas zu erinnern. Schau erstmal, dass Du Deine Zwischenprüfung bestehst.
    Erstmal überhaupt irgendeine Prüfung. (Aber ich habe die Zwischenprüfung bestanden, wenn ich alle Klausuren im Grundstudium zusammenhabe. Eine Extra-Prüfung gibt es nicht. )

    Oder erstmal in das Studium einsteigen... mir wird ganz bange...

  4. #34
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von Captain_America
    Erstmal überhaupt irgendeine Prüfung. (Aber ich habe die Zwischenprüfung bestanden, wenn ich alle Klausuren im Grundstudium zusammenhabe. Eine Extra-Prüfung gibt es nicht. )

    Oder erstmal in das Studium einsteigen... mir wird ganz bange...
    Naja, eine gewisse Intelligenz scheint ja da zu sein, wie Dein Einwand auf Balus Thesen zeigt. Da liegt nämlich tatsächlich sein Denkfehler.

  5. #35
    fozzie_bear
    Gast
    Zitat Zitat von Judicator
    Naja, eine gewisse Intelligenz scheint ja da zu sein, wie Dein Einwand auf Balus Thesen zeigt. Da liegt nämlich tatsächlich sein Denkfehler.
    Danke, ich lause mich dann mal weiter mit meinen Rhesusäffchen.

  6. #36
    Polly-Pocket-Portman Avatar von Kogan
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    @erik - fast alle Firmen vergeben den Support an regionale Fremdfirmen. Ich bin mir sehr sicher, dass die Firma, die das für AEG bei euch übernimmt einspringt, wenn du die richtigen Leute ansprichst. Dank des Internets ist das ja schnell eingekreist.

  7. #37
    Ausgetreten
    Gast
    Ja, dann versuch ich mal mein bestes: Natürlich verfüge ich nicht um das umfassende Wissen, direkt sagen zu können, das und das verstößt gegen EG-Recht, aber so ein paar Grundsätze kenn' ich schon.

    1. Bei einem Sachmangel (wie hier geschildert) existiert ein Nacherfüllungsanspruch.
    2. Dieser bezieht sich auf die Übereignung einer mangelfreien Kaufsache. Das kann durch Nachlieferung (Neulieferung) oder Reparatur erfolgen.
    3. Dabei handelt es sich um einen abgewandelten Primär-Anspruch, also einen originären Erfüllungsanspruch.
    4. Dieser Anspruch ist ein gesetzlicher, was in den Garantiebestimmungen steht, ist dabei Wayne.
    5. Für diesen Anspruch gilt, dass der Erfüllungsort nach offens. strittiger Auffassung an dem Ort ist, an dem sich die Kaufsache im Rahmen der Zielsetzung befindet - und hier liegt das Problem: Wie weit geht das? Kann ich auf dem Mond Nacherfüllung verlangen? vom Sinn und Zweck und der bisherigen Rspr her (im innerdeutschen Rahmen) - würde ich annehmen, ja, das geht. Allerdings ist auch ein solcher Anspruch dem Gebot von Treu und Glauben gegenüber zu stellen - und da ist mEn vieles vertretbar.
    6. Kurzum kann ich hier - ohne die Bibliothek - nur meine Meinung abgeben, ohne den Anspruch zu erheben, die Wahrheit zu kennen.
    In der Praxis würde ich: Die Maschine einpacken, beim nächsten Deutschlandbesuch beim Händler vorbeibringen und Nachlieferung verlangen mit den Worten "eh, geht nemmeh". Dann wird der sich schon bewegen.

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