Quelle: immernoch Spon
Wie hiess doch gleich das zuständige Ministerium für korrektes Gedankengut?
Festnehmen?Sei eine möglicherweise gefährliche Person erst einmal gefunden, so Psychologin Richards, gebe es zwei Möglichkeiten. Die Polizei könne darüber entscheiden, ob sie Schritte einleiten wolle, den potentiellen Straftäter festzunehmen. Denkbar sei aber auch, die zuständigen Sozialbehörden zu alarmieren. Diese könnten dann veranlassen, denjenigen in ein verhaltenstherapeutisches Projekt zu vermitteln.
Welche Anklage gäbs denn?
Falsches gedacht?
Der große Bruder hört, sieht, weiss alles.
Süßer Versuch, aber so dumm.