Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: Nebengewerbe - Wer hat Ahnung/Erfahrung?

  1. #1
    SGL-König Avatar von Chessi
    Registriert seit
    30.05.03
    Ort
    Niederkassel
    Beiträge
    6.909

    Nebengewerbe - Wer hat Ahnung/Erfahrung?

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, ich habe das richtige Forum genommen, aber die Diskussionsecke schien mir sinniger als das Zivilisierte.

    Also folgendes:

    Ich habe vor, zusätzlich zu meiner normalen Tätigkeit als EDV-Techniker noch ein Nebengewerbe anzumelden, da ich nebenbei noch bei meiner alten Firma (6 Mitarbeiter) etwas EDV-Support leisten kann/möchte.

    Eine Erlaubnis meiner Firma habe ich bereits schon bekommen, dass ich zusätzlich noch max. 8 Stunden/Monat anderweitig tätig werden darf.

    Ich müsste jetzt nur noch beim Amt einen Gewerbeschein erwerben.

    Doch bevor ich das Ganze starte, stellen sich mir noch ein paar Fragen und ich hoffe, dass hier jemand mit genug Erfahrung/Wissen rumläuft, um mir diese Fragen zu beantworten:

    1. Was diese 8 Stunden betrifft: Kann meine Firma in irgendeiner Weise nachprüfen, ob ich mal ausnahmsweise 10 Stunden gearbeitet habe und mir dann einen Strick daraus drehen und im schlimmsten Fall => Kündigung? Also 8 Stunden sind ja nun wirklich sehr wenig.

    2.
    Ich möchte das Nebengewerbe eigentlich ausschliesslich für meine alte Firma nutzen, aber rein theoretisch wäre es doch möglich, dass auch noch andere Firmen meine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten. Vielleicht ist die Frage dazu jetzt blöd, aber ich muss ja keinen Auftrag annehmen, den ich nicht möchte bzw. meine Zeit übersteigt, oder?

    3.
    Wie ist das mit Preisen? Also ich würde mit meiner alten Firma einen speziellen Stundenlohn ausmachen. Könnte ich bei einer anderen Firma für meine Dienstleistung einen anderen Lohn ausmachen? Also muss ich feste Preise haben oder kann ich die variieren?

    4.
    Was genau kommt an "Schreibkram" noch auf mich zu? Also klar muss ich bei meiner normalen Steuererklärung jetzt noch die Sachen zum Nebenerwerb ausfüllen, aber kommt da sonst noch irgendwas auf mich zu?

    5.
    Habt ihr vielleicht noch generell irgendwelche Tipps/Tricks, die ihr mir mit auf den Weg geben wollt?

    Freue mich schon auf eure Antworten und vorab schonmal Danke!

    Chessi
    Fertige Storys/Berichte:

    C3C:



    Laufende Storys/Berichte:

    CIV:
    • Mali: Auf den Spuren der Vergangenheit im PBEM 470.


  2. #2
    Mönchswochenmitmacher Avatar von goethe
    Registriert seit
    01.11.03
    Ort
    Ullem
    Beiträge
    34.497
    zu 1) ich würde das Thema noch einmal mit deinem Arbeitgeber absprechen. Grundsätzlich darf er nichts gegen eine Nebentätigkeit einbringen, so lange durch diese Nebentätigkeit nicht die volle Einsatzfähgkeit für den Erstjob gefährdet ist oder du nicht in Wettbewerb mit ihm kommst.

    Der erste Punkt dürfte die Intention für die 8 Stunden sein. Diese Größenordnung ist lächerlich. Jeder Briefmarkensammler verbringt mehr Zeit mit seinem Hobby. Sag dem Personalchef das und frag nach, ob er sich nicht in der Einheit vertan hat, also 8h/Woche gemeint hat.
    Wenn er bei seiner Meinung bleibt, und du mehr machst, sehe ich trotzdem keinen Kündigungsgrund für ihn. Außer vielleicht "gestörtes Vertrauensverhältnis", kaum haltbar. Trotzdem wäre dann natürlich wirklich das Vertrauen zueinander dahin.

    Der zweite Punkt ist meist wesentlich kritischer. Wenn du im gleichen Gewerbe wie deine Firma arbeiten willst, darf die das natürlich unterbinden. Dann wären die 8 Stunden ein großes Entgegenkommen, das man nicht allzu sehr unterminieren sollte.

    Nachweisbar wird eine Überschreitung der Arbeitszeit nur sein, wenn du erheblich drüber liegst, wenn du also anhand des Umsatzes nach gesundem Menschenverstand 100 Stunden gearbeitet haben musst.

    zu 2) Wenn du Aufträge annehmen müsstest, wärest du doch kein freier Unternehmer, sondern schon fast abhängig Beschäftigter. Dann wäre eine Arbeit auf Gewerbeschein fragwürdig. (Scheinselbständigkeit)

    zu 3) siehe 2)

    zu 4) auf jeden Fall die Umsatzsteuer!! Eventuell noch Gewerbesteuer, Berufsgenossenschaft usw.
    Dazu sollten die Steuerexperten was sagen.

    zu 5) leider nein
    außer natürlich http://de.wikipedia.org/wiki/Nebent%C3%A4tigkeit


    You can check out any time you like, but you can never leave


  3. #3
    fozzie_bear
    Gast
    Was muss ich eigentlich machen, wenn ich mehr oder minder einmalige Geschäfte im Umfang von vielleicht 2000-3000 Euro tätige?

  4. #4
    Mönchswochenmitmacher Avatar von goethe
    Registriert seit
    01.11.03
    Ort
    Ullem
    Beiträge
    34.497
    arbeiten?


    You can check out any time you like, but you can never leave


  5. #5
    fozzie_bear
    Gast
    Nein, wenn ich jetzt zB Sachen verkaufe. Muss ich mich dafür irgendwo melden? (Das ist ja eher ein überschaubarer Rahmen.)

  6. #6
    Mönchswochenmitmacher Avatar von goethe
    Registriert seit
    01.11.03
    Ort
    Ullem
    Beiträge
    34.497
    Da gibt es Freibeträge, sonst wäre jeder ebay-Verkäufer automatisch schon Unternehmer. Wenn du diese Freibeträge nicht überschreitest, brauchst du gar nichts machen. Besser aber bei FS oder zeri nachfragen, die sind glaube ich Steuermänner.


    You can check out any time you like, but you can never leave


  7. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Paratrooper
    Registriert seit
    31.01.02
    Beiträge
    6.381
    @Chessi

    Du wirst dich auf jeden Fall selbst versichern müssen für deine Nebentätigkeit.

    Ansonsten kannst du Aufträge an- und ablehnen wie du lustig bist und auch den Preis deiner Arbeit selbst bestimmen. Der Kunde muss es halt zahlen wollen.

    @Ghandi

    Deine Drogengeschäfte solltest du besser nicht versteuern.

  8. #8
    fünfundzwanzig Avatar von Doris
    Registriert seit
    02.08.05
    Ort
    Im Miezhaus
    Beiträge
    3.972
    Musst du unbedingt ein Gewerbe anmelden (berufsgenossenschaft und co), kannst du das nicht freiberuflich machen?
    ...ritze ratze, ritze ratze, fertig ist die Miezekatze

  9. #9
    Mönchswochenmitmacher Avatar von goethe
    Registriert seit
    01.11.03
    Ort
    Ullem
    Beiträge
    34.497
    Zitat Zitat von Doris Beitrag anzeigen
    Musst du unbedingt ein Gewerbe anmelden (berufsgenossenschaft und co), kannst du das nicht freiberuflich machen?


    Zitat Zitat von wiki
    In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Danach muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden; umgangssprachlich spricht man von Gewerbeschein.

    [...]

    Gesetzliche (steuerrechtliche) Grundlage ist § 15(2) EStG:

    "(2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."
    siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler Kapitel Abgrenzungsprobleme

    Ich sehe da keine Möglichkeit der Freiberuflichkeit im EDV-Support


    You can check out any time you like, but you can never leave


  10. #10
    Mönchswochenmitmacher Avatar von goethe
    Registriert seit
    01.11.03
    Ort
    Ullem
    Beiträge
    34.497
    das ist eine interessante Seite: http://www.existenzgruender.de/


    You can check out any time you like, but you can never leave


  11. #11
    fünfundzwanzig Avatar von Doris
    Registriert seit
    02.08.05
    Ort
    Im Miezhaus
    Beiträge
    3.972
    Ich kann zB. ne Firma Doris-Architektur () aufmachen, oder einfach freiberuflich auf Rechnung für andere arbeiten.

    Wann man aber der Gewerbeordnung unterliegt weiß ich nicht.

    Edith hat ein bißchen geschlafen.

    Zitat Zitat von goethe Beitrag anzeigen
    Ich sehe da keine Möglichkeit der Freiberuflichkeit im EDV-Support
    Ich kenn reihenweise Leute, die auf Rechnung als Programmierer, Netzwerkfuzzi o.ä. arbeiten.
    ...ritze ratze, ritze ratze, fertig ist die Miezekatze

  12. #12
    Mönchswochenmitmacher Avatar von goethe
    Registriert seit
    01.11.03
    Ort
    Ullem
    Beiträge
    34.497
    @Doris: Architekten sind namentlich als Freiberufler anerkannt, dafür aber kammerpflichtig. Zu EDVlern und Abgrenzungsproblemen siehe meinen Link auf die Wiki.

    Freiberufler und Freie Mitarbeiter sind wieder zwei paar Schuhe. Mehr weiß ich zu der Problematik aber momentan nicht zu sagen. Ich könnte ja mal gewerkschaftlich nachfragen, wenn gewünscht.


    You can check out any time you like, but you can never leave


  13. #13
    SGL-König Avatar von Chessi
    Registriert seit
    30.05.03
    Ort
    Niederkassel
    Beiträge
    6.909
    Das geht ja schnell hier.

    Also meine jetzige Tätigkeit gehört definitiv nicht zum Kerngeschäft meiner Firma. Es ist vielmehr ein Überbleibsel aus vergangenen Tagen.

    Somit wäre meine Nebentätigkeit eigentlich keine Konkurrenz. Im Gegenteil: Ich bekomme ja praktisch noch mehr Berufserfahrung.
    Fertige Storys/Berichte:

    C3C:



    Laufende Storys/Berichte:

    CIV:
    • Mali: Auf den Spuren der Vergangenheit im PBEM 470.


  14. #14
    Brewed in Bremen, Germany Avatar von jack-itb
    Registriert seit
    18.04.04
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    3.973
    Ich bin auch noch als Freiberufler gemeldet. War für Webprogrammierung. Mein Steuerberater meinte damals, dass Freiberufler etwas mit kreativen Tätigkeiten zu tun haben muss und hat mir eine dementsprechende Bezeichnung für die Anmeldung geschrieben. Gab nie Probleme. Außerdem wars so gering, dass ich irgendwie um komplizierten Steuerkram rumgekommen bin indem ich unter meine Rechnungen "Als Kleinunternehmer bin ich von der Regelbesteuerung ausgeschlossen (§19 USTG)." geschrieben habe. Musste nur Einnahmen und Ausgaben in die Steuererklärung eintragen.
    Um Rekursion zu verstehen muss man erstmal Rekursion verstehen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •