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Thema: Kind mit dem Bade .... ?

  1. #1
    Die wahre Edith Avatar von Feanor
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    Kind mit dem Bade .... ?

    Ist das hier noch nicht aufgekommen ?

    Gesetz gegen Hackertools

    besonders :

    § 202a Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
    „(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
    und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung
    der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
    oder mit Geldstrafe bestraft.“


    § 202c
    Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
    (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
    ..........oder
    2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
    herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet
    oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
    Geldstrafe bestraft.


    Wenn ich jetzt davon ausgehe, daß der Quelltext von Webseiten, Daten enthält, die nicht für mich bestimmt sind, so bereite ich mich mit dem
    Besitz des Programms IE auf eine Straftat vor ?
    Wenn dein Herz bricht, sich verschließt, wenn es bitter wird, düster oder trocken, wird das Licht verlöschen.

  2. #2
    fozzie_bear
    Gast
    Ist der Zweck eines Browsers das Ausspähen abgesicherter Daten?

  3. #3
    w00t4n
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    Der Zweck des IE ist nicht die Überwindung einer Zugangssicherung, also dürfte das unprolematisch sein. EDIT: Cross mit Gayndfried.

    Viel interessanter finde ich die Frage, ob ich mich strafbar mache, wenn ich z.B. meinen eigenen Server mit irgendeinem Skript auf Sicherheit abklopfe. Siehe § 202c.
    Er ist wieder daaa, er war lange weheeeg. Jetzt isser wieder daaa, wie gefaellt Euch seine neue Frisuuur!

  4. #4
    Die wahre Edith Avatar von Feanor
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    Er kann aber diesen Zweck erfüllen.

    Wenn ein Sysadmin ein "echtes" Hackertool nutzt hat es auch nicht den Zweck Daten auszuspähen, sondern eben dies zu verhindern.

    Es geht darum, daß das Gesetz ohne Ausnahmen zu weit gefasst ist.
    Eine Schusswaffe zu tragen ist primär auch nicht legal, ich kann jedoch einen Waffenschein machen.

    edit @zockas edit
    Zum Beispiel. Nach diesem Gesetz ja, allein schon durch den Besitz des Tools !
    Wenn dein Herz bricht, sich verschließt, wenn es bitter wird, düster oder trocken, wird das Licht verlöschen.

  5. #5
    fozzie_bear
    Gast
    Ich kann mich auch mit Spiritus ins Delirium schnüffeln, trotzdem fällt es nicht unter den Begriff Drogen.

  6. #6
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    Hab grade nen Interview mit irgendnem Informatikporf gelesen.

    Er sagt, er werde bis auf weiteres alle Seminare bei denen er entsprechende Tools vorstellt ruhen lassen bis er von der LAndesregierung bestätigt bekommt dass er sich dadruch nicht strafbar macht...

    Er meinte übrigens auch, dass z.B. Hersteller von Anti-virensoftware sich strafbar machen, da sie ja die Trojaner erstmal untersuchen und somit "besitzen" müssen...

  7. #7
    Die wahre Edith Avatar von Feanor
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    Zitat Zitat von Captain_America Beitrag anzeigen
    Ich kann mich auch mit Spiritus ins Delirium schnüffeln, trotzdem fällt es nicht unter den Begriff Drogen.
    Das Saufen reicht dir nicht mehr ?
    Wenn dein Herz bricht, sich verschließt, wenn es bitter wird, düster oder trocken, wird das Licht verlöschen.

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