Ist das hier noch nicht aufgekommen ?
Gesetz gegen Hackertools
besonders :
§ 202a Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt
und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung
der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.“
§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
..........oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet
oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.
Wenn ich jetzt davon ausgehe, daß der Quelltext von Webseiten, Daten enthält, die nicht für mich bestimmt sind, so bereite ich mich mit dem
Besitz des Programms IE auf eine Straftat vor ?