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Thema: Widerrufsrecht

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Paratrooper
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    Frage Widerrufsrecht

    Ich habe mir vor genau 14-Tagen eine Radeon HD 3850 gekauft. Bin mit der Karte soweit zufrieden, aber mittlerweile ist die 3870er Variante in den Geschäften verfügbar, welche ich von vornherein bevorzugt hatte. Kann ich die Karte heute noch zurückgeben und von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen oder was gibt es dabei zu beachten. Die Karte ist natürlich noch im einwandfreien Zustand und den Rest der Verpackung habe ich praktisch nicht angerührt.

    Hier der Auszug aus der AGB des Händlers.

    Zitat Zitat von AGB
    § 4 WIDERRUF UND RÜCKGABE BEI FERNABSATZVERTRAG

    1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Wege. Daneben besteht das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Waren nach Kundenspezifikationen sowie Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

    2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert von bis zu 40 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

    3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie dies im Ladengeschäft möglich wäre. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher im Falle eines Widerrufs zu tragen.

  2. #2
    Minion Avatar von Tzu Iop
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    Wenn die Poststempel nicht mehr als 14 Tage auseinander sind, dann dürfte er eigentlich nicht widersprechen können.

    Der Wertverlust ist halt so ne Sache, wenn du allerdings gleich irgendwie mit angibst, dass du das gerne gegen ein anderes neueres Modell tauschen willst, dann sind die Händler meistens sehr kulant, weil sie ja trotzdem Geld an dir verdienen. Zumindesten war meine Erfahrung bisher so.
    Papoy!

  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Paratrooper
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    Zitat Zitat von Tzu Iop Beitrag anzeigen
    Wenn die Poststempel nicht mehr als 14 Tage auseinander sind, dann dürfte er eigentlich nicht widersprechen können.

    Der Wertverlust ist halt so ne Sache, wenn du allerdings gleich irgendwie mit angibst, dass du das gerne gegen ein anderes neueres Modell tauschen willst, dann sind die Händler meistens sehr kulant, weil sie ja trotzdem Geld an dir verdienen. Zumindesten war meine Erfahrung bisher so.
    Ich habe die Karte im Ladengeschäft gekauft und würde daher heute noch dort vorbeigehen. Leider gibt es die 3870 nicht im besagten Laden, so dass ein "Tausch" gegen das bessere Modell wohl ausfällt. Im Endeffekt kann ich es wohl einfach nur probieren, aber wie stellt man sich dabei an? "Hallo Herr Verkäufer X. Ich möchte meinen Grafikkartenkauf widerrufen."

  4. #4
    w00t4n
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    Du gibst Deine Karte ohne Angabe von Gründen zurück. Ist Dein Recht.
    Er ist wieder daaa, er war lange weheeeg. Jetzt isser wieder daaa, wie gefaellt Euch seine neue Frisuuur!

  5. #5
    Klingone Avatar von Worf der Große
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    Hää?

    Hast du sie nun im Laden gekauft oder bestellt?
    Das hier zitierte Widerrufsrecht bezieht sich doch explizit auf letzteres. Wenn du sie im Laden gekauft hast, kannst du dich darauf nicht beziehen.

    Was möglich ist, hängt vermutlich ganz von der Kulanz des Händlers ab. Dass er dir aber das Geld zurück gibt, statt eines Tausche/Gutscheines, kann ich mir aber nicht so leicht vorstellen.
    Sig sauer

  6. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von Paratrooper
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    Zitat Zitat von Worf der Große Beitrag anzeigen
    Hää?

    Hast du sie nun im Laden gekauft oder bestellt?
    Das hier zitierte Widerrufsrecht bezieht sich doch explizit auf letzteres. Wenn du sie im Laden gekauft hast, kannst du dich darauf nicht beziehen.

    Was möglich ist, hängt vermutlich ganz von der Kulanz des Händlers ab. Dass er dir aber das Geld zurück gibt, statt eines Tausche/Gutscheines, kann ich mir aber nicht so leicht vorstellen.
    Das stimmt natürlich. Steht sogar darüber. ich werde jetzt einfach anrufen und nachfragen.

    Edit: Habe bei der Hotline die Auskunft bekommen, dass ich die Ware zurückgeben kann sofern diese technisch okay ist. Also werde ich heute hinfahren und mein Glück versuchen. Funktioniert soweit ja auch alles.

  7. #7
    365 Avatar von Fenris
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    Hm, den Fernabsatzvertrag nach 312b etc. hab ich gestern in der Klausur geprüft
    "If you’re going to be thinking anyway, you might as well think big."
    Donald Trump

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