Was auch viele dabei übersehen. Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde für diesen Bonus nicht zusätzlich angehoben. Bei 2 Normalverdienern ist dessen Effekt aber bereits höher als der des Kindergelds. Da im Steuerbescheid eine Verrechnung des Kindergelds mit dem (höheren) Kinderfreibetrag erfolgt, wird dieser Kinderbonus de facto wieder zurückgezahlt.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt.