Aber es reicht um zu zeigen wie absurd der Vorschlag ist.
Durch das spiegeln/drehen das Urherberrecht aushebeln?
Ist das dadurch dann eigenes geistiges Eigentum geworden, wie?
Drehen hebelt vielleicht die Prüfsumme aus, damit man das Video hochladen kann. Aber das UrhG...lol.
Wenn man nur einen Hammer hat, sieht jedes Problem aus wie ein Nagel.
Aber wie weit reicht das Uhrheberrecht eigentlich? Dürfte ich eine Szene aus einer Simpsons Folge von beispielsweise 5 Minuten Länge nachstellen mit Freunden, filmen und online bei youtube veröffentlichen? Wie wäre es, wenn man eine Szene nicht direkt nachstellt, aber sehr ähnlich dem bekannten Simpsons Flair hält.
Ich denke, solange du dich auf nichtkommerzielle Zwecke beschränkst, darfst du nachstellen, was du möchtest, solange du nur keine Originalausschnitte mit aufnimmst.
Sobald du das ganze allerdings kommerziell verwertest, wird es etwas schwieriger. So hatte die Pro7 Serie Stromberg ja Ärger mit den "The Office"-Produzenten, weil sie sich zu dicht an den "Flair" der Serie halten würden. Ebenso musste Star Trek für eine Deep Space Nine Folge nach meiner Erinnerung eine nicht niedrige Summe zahlen (auf jeden Fall wurden sie verklagt), weil dort eine Anlehnung an James Bond zu erkennen war (Charakter spielt auf dem Holodeck einen Kriminalfall durch).
Hier ist übrigens der Trailer: http://www.youtube.com/watch?v=db1p5fZ4C4U
Wahrscheinlich kommt der Kulturbetrieb in zwanzig Jahren sowieso vollständig zum erliegen, weil alles schon irgendwann mal da war und man immer gleich verklagt wird, wenn man einen Film machen will in dem ein Auto etwas besonderes kann (Herbie, Knight Rider), in dem Frauen in roten Badeanzügen herumhüpfen (Baywatch), in denen Menschen in deinem Büro arbeiten (Stromberg, the Office), in dem jemand auf einer Insel strandet (Lost) oder in dem der männliche Hauptdarsteller etwas besonders kann und cool ist (James Bond) oder Fähigkeiten hat, die im allgemeinen Tieren zugeschrieben werden (Spider Man) usw.
Im übrigen werden massenweise nicht-kommerzielle Videos gelöscht, weil sie als Hintergrundmusik irgendwelche urheberrechtlich geschützten Sachen verwendet haben. Ich würde mich nicht wundern, wenn auch das Nachspielen von Simpsonsfolgen urheberrechtlich beanstandenswert wäre, egal ob kommerziell oder nicht-kommerziell.
Probier's aus!
Das Urherberrecht an einer Zeichentrickserie wird sich kaum bis auf
Realaufnahmen ausdehnen lassen.
Ärger bekommst du vll. wenn du es kommerziell betreibst, weil du keine Rechte
am Inhalt hast.
Ja, in zwanzig Jahren glotzen alle noch die Filme der vergangenen 100 Jahre.
Dank Urherberrecht!
Klar werden die Videos gelöscht, wenn es der Rechte-Inhaber beanstandet
(oder die Plattform präventiv handelt)
Du hast kein Recht es zu verwenden und zu veröffentlichen.
Das Problem ist doch irgendwann eh, dass immer mehr erfunden und kreative Leistung ist. Es ist in gewisser Weise ja wirklich eine Einschränkung, die Simpsons nicht zweimal erfinden zu können. (Okay, braucht natürlich auch keiner... )
Ich meins eher bei Liedern. Wenn man von aktuellen Hits die Melodie nimmt und sucht ob Stücke daraus (ca. 10 Töne vielleicht) woanders schon auftauchen, wird man bestimmt schnell fündig. Bei Liedtexten bestimmt genauso. So schnulzig wie die in der Regel sind, kann es da keine große Auswahl geben.
Da Uhrheberrecht ja auch abgeleitete und ähnliche Sachen schützen soll, bleibt dann irgendwann nicht mehr viel übrig. Die Simpsonsidee und alles was ähnlich ist, ist für die nächste Zeit total verbaut...
Einschränkung: Simpsons kopieren.
Keine Einschränkung: Abgewandelt neu erfinden.
Es gibt reihenweise Covers, wo das ganze Lied absichtlich sehr ähnlich klingt.
Ist ja jammerschade...
(meinst du das ernst?)
Simpsons gibt's schon, so ziemlich alles andere ist erlaubt!
Ein kreativer Kopf wird kaum vom Urheberrecht eingeschränkt...