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Thema: Ehe und Kinder

  1. #106
    Europäer Avatar von Radyserb
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    Zitat Zitat von Ringo
    Vielleicht ist das der Knackpunkt: Hier befindet sich der Wert "Ehe" im Wandel, welcher lange Zeit als Bestandteil und Voraussetzung der Familie galt. Nur wenn diese Änderung des Werteverständnisses klar hervorgehoben wird, kommt ihr in Eurer Diskussion auf einen Grünen Zweig, da sich hier mMn traditionelles und neueres Verständnis des Wertes "Ehe" entgegenstehen.

    Wo ist unser Soziologe, wenn man ihn braucht?
    Sorry, die Soziologie kannst du in diesem Fall vergessen. Für sie ist die Ehe neuerdings nichts anderes als eine optimale Kombination von Ressourcen, um Kinder großzuziehen oder sich das Leben einfacher zu machen. Tja, that's Rational Choice...

  2. #107
    Ringo
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    Nicht ganz - es ging mir um den Wertewandel. Und das ist ein Hauptanliegen der Soziologie, deswegen habe ich gehofft, es hätte jemand mehr dazu sagen können.

  3. #108
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    Den lieben wir doch alle, den Rational-Choice-Ansatz.

    @Judi
    Mein Halbsatz bezog sich nicht auf institutionelle oder prozessurale, sondern auf inhaltliche Aspekte.

  4. #109
    Europäer Avatar von Radyserb
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    Sorry, das Grundstudium ist zu sehr mit Grundbegriffen, Rational Choice und Methoden und Statistik vollgestopft, vielleicht werde ich ja jetzt im Hauptstudium über dieses Thema mehr erfahren. Ich schreibe hier was rein, wenn ich dementsprechendes lese oder höre...

  5. #110
    Europäer Avatar von Radyserb
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    Zitat Zitat von kronic
    Den lieben wir doch alle, den Rational-Choice-Ansatz.
    Ja, besonders unser Theorie-Professor

  6. #111
    Altes Mann Avatar von goethe
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    Zitat Zitat von Judicator
    Ich denke, das ergibt sich aus entsprechenden Kontinuitätsvorstellungen, die sich der Staat zu eigen gemacht hat.
    Das ist nur so, weil es schon immer so war, oder wie soll ich das verstehen?
    Und das "schon immer" ist ja noch keine 200 Jahre alt, was in der Juristerei ja nun nicht sooo lange ist.

    Zitat Zitat von Judicator
    Diese schützt der Staat, weil sie typischerweise zur Erzeugung von Kindern führt.
    Das "typischerweise" soll dem Staat ausreichen, um Vergünstigungen an die Betroffenen zu vergeben? Wann ist etwas "typischerweise" und ab wann nicht mehr?

    Zitat Zitat von Judicator
    Dagegen ist Familie ein Wischi-Waschi-Begriff für irgendwelche Koexistenzen, zu denen ich auch die Verbindung eines Seniors zu seinem Wastl rechnen könnte.
    Genau dieses Wischi-Waschi stellt das GG doch unter Schutz!

    Zitat Zitat von Judicator
    Die Frage ist nur, ob der Staat dies wünscht. Er wünscht es, soweit er Pflege- und Unterhaltskosten auf die "Lebenspartner" abwälzen kann.
    Er bekommt also Geld zurück, dass er vorher an alle Ehepartner ausgeschüttet hat, ziemlich unplausibel. Da könnten unsere VWLer und BWLer ja was zu sagen.

    Zitat Zitat von Judicator
    Es ist mir durchaus klar, dass Du aus Deiner Sicht wenig Interesse an traditionellen Familienbildern hast und dass da auch der Pudel seinen Kern hat.
    Wenn wir hier ohne Berücksichtigung unserer persönlichen Lagen diskutieren würden, wäre das wesentlich besser. Zumindest passt deine Lage auch nicht zum traditionellen Familienbild.


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  7. #112
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von Kronic
    Mein Halbsatz bezog sich nicht auf institutionelle oder prozessurale, sondern auf inhaltliche Aspekte.
    Ja wie wärs denn dann, wenn Du gnädigerweise Deine Vorstellungen ausführen würdest. Früher konnte man Dich gar nicht tot bekommen und nun soll ich aus ein paar Wörtern das herausdeuten, was Du wohl am wahrscheinlichsten damit gemeint haben könntest.
    Das Psalmen steht aber nur dem lieben Gott und seinen Deutern zu

    Zitat Zitat von goethe
    Das ist nur so, weil es schon immer so war, oder wie soll ich das verstehen?
    Und das "schon immer" ist ja noch keine 200 Jahre alt, was in der Juristerei ja nun nicht sooo lange ist.
    Was reitest Du immer auf Deinen 200 Jahren und dem Begriff "Zivilehe" rum? Vorher gab es halt allgemein keine besonders konkrete Rechtswelt. Das bezog sich eben nicht nur auf die Ehe. Es stellten sich auch keine unterhalts- und pflegerechtlichen Fragen. Geburtenquote war auch kein Problem, da immer mehr nachwuchsen, als niedergemetzelt werden konnten.
    Aber die Ehe als solche gibt es ja wohl schon etwas länger und daher kommt auch die geschichtliche Prägung.

    Zitat Zitat von goethe
    Das "typischerweise" soll dem Staat ausreichen, um Vergünstigungen an die Betroffenen zu vergeben? Wann ist etwas "typischerweise" und ab wann nicht mehr?
    Was fragst Du mich das? Du erwartest vom Staat offenbar das, was ich vom lieben Gott erwarte.
    Der Staat ist halt ein gesellschaftliches Trägheitselement und ich finde die Haltung auch nachvollziehbar. Wie Du im letzten Satz ja zutreffend indirekt einräumst, ist weder das homosexuelle Paar noch der kultivierte Egomane aus staatlicher Sicht ein Zukunftsmodell.
    Schließlich könnte ich ja auch die Frage aufwerfen, warum der Staat nicht Egomanen und freien Sex fördert, damit die Menschheit möglichst bald ausstirbt und die letzten Exemplare zugleich noch ein wenig Spass haben können.
    Und den Satz, dass Ehe typischerweise zu Kindern führt, willst Du mir doch nicht ernstlich abstreiten?

  8. #113
    eet smakelijk Avatar von corcampus
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    Zitat Zitat von Judicator
    Und den Satz, dass Ehe typischerweise zu Kindern führt, willst Du mir doch nicht ernstlich abstreiten?
    Heutzutage vielleicht doch schon. Ich weiß nicht, wier man an verläßliche Zahlen herankommen soll, aber ich wage es, die Behauptung in den Ring zu werfen, daß die Ehe als "reproduktive Zelle" nach und nach ins Hintertreffen gegenüber den Kuddelmuddel-Beziehungen gerät. Dazu rechne ich auch die dritte Ehe und die vierte Ehe, die mit den jeweils mitgebrachten Kindern einen "Patchwork-Verbund" (ich hasse diese Ausdrücke) bilden.

    Es steht dem Gesetzgeber doch frei, dem Begriff "Familie" einen ebensolchen juristisch terminierten Rahmen zu geben.
    Res severa verum gaudium

  9. #114
    anarchische Grünhaut Avatar von Kermit
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    Zitat Zitat von corcampus
    Ich weiß nicht, wier man an verläßliche Zahlen herankommen soll, aber ich wage es, die Behauptung in den Ring zu werfen, daß die Ehe als "reproduktive Zelle" nach und nach ins Hintertreffen gegenüber den Kuddelmuddel-Beziehungen gerät. Dazu rechne ich auch die dritte Ehe und die vierte Ehe, die mit den jeweils mitgebrachten Kindern einen "Patchwork-Verbund" (ich hasse diese Ausdrücke) bilden.
    Ich glaube, mit Schätzungen aus dem Bauch heraus kommt man da nicht weiter. Gefühlsmäßig würde ich es genau anders herum sehen.
    ---------------------------------------------------------------

    Zitat Zitat von Des Pudels Kern Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Der Falke Beitrag anzeigen
    Weil so weit ich weiß sind in D auch Lügen meistens von der Meinungsfreiheit erfasst.
    Man kann dich auf diesen Nebensatz durch "weil" Konjunktion reduzieren, Falke. Immer wenn son Ding vom Stapel läuft, weiß selbst der nachsichtigste Leser, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, sich zurückzulehnen, kurz in sich zu gehen und wichtige andere Tagesgeschäfte zu evaluieren. Mir fiel beispielsweise plötzlich ein, dass ich schon seit geraumer Zeit mal einen abseilen wollte, ohne abzukneifen.

  10. #115
    Pollyflüsterer Avatar von Impirakarma
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    Dreht sich nach der ersten Seite hier doch eh alles im Kreis ...
    Wer zuletzt spamt, spamt am besten.

  11. #116
    Kaffeemaschinenbesitzer Avatar von lowcut
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    Zitat Zitat von L'Impique
    Dreht sich nach der ersten Seite hier doch eh alles im Kreis ...
    So ist das halt in der Ehe.

  12. #117
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von corcampus
    Es steht dem Gesetzgeber doch frei, dem Begriff "Familie" einen ebensolchen juristisch terminierten Rahmen zu geben.
    Wie stellst Du Dir das vor?
    Alle, die sich ganz-subba-doll lieb haben, sind Familie!?

  13. #118
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    Wie wärs denn damit:
    1. Zivilstands/Familienvertrag: Vertrag über gegenseitige Verpflichtungen und Begünstigungen, der, unterteilt in einen öffentlichen und privaten Teil, beim Zivilstandsamt hinterlegt wird. Das Gesetz regelt, was alles nicht reindarf, die Aufteilung öffentlich-privat und den Zugriff auf den privaten Teil (z.B. durch Behörden). Das Amt gibt Beratung und Unterstützung bei Abfassung des Vertrags. Wer möchte kann an das Vorhandensein bestimmter Klauseln staatliche Subventionen o.ä. hängen. Das ganze kann jederzeit geändert werden, soweit der Vertrag nicht selbst was anderes sagt.
    2. Elternschaft: Feststellung der Elternschaft und eine minimale vertragliche Regelung des Kindesunterhalts werden gesetzlich vorgeschrieben. Ansonsten kann der Vertrag weitere Regelungen enthalten. Weiter wie oben (öffentlicher/privater Teil, Hinterlegung beim Zivilstandsamt, diverse gesetzliche Regelungen über zulässigen Inhalt etc.). Kindergeld und ähnliche Subventionen werden an die Feststellung der Elternschaft und/oder an die Anerkennung von Unterhaltspflichten gebunden.
    3. Todesfall: Vorliegende Verträge werden überprüft und angepasst. Wer nicht vorgesorgt hat, schaut weitestgehend in die Röhre (Erb-Pflichtteil kann ja als ges. Vorschrift Teil der Elternschaftsfeststellung/Unterhaltspflichtanerkennung sein). Gegebenenfalls stellt das Zivilstandsamt Vertragspartner fest, informiert diese, und organisiert/überwacht die Vollstreckung von Vertragspflichten.

    Vorteil: Grosse Entrümpelung des BGB und evtl. des Erschaftsrechtes, mehr Flexibilität für alle, und diejenigen, die eine Partnerschaft eingehen, kriegen schon vorher die Haken und Ösen mit, und nicht erst, wenn es auseinandergeht.

    Und nicht zuletzt: als unverheirateter Vater muss man den ganzen Papierkrieg sowieso über sich ergehen lassen, ich wünsch das jedem an den Hals...

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