@Atze
Dass Schriftverkehr zwischen den Beteiligten grds. nicht geschützt ist, hat aber im staatlichen Bereich den selben logischen Grund, der hier auch Platz greift. Nämlich der, dass sich niemand gegen seinen Willen Geheimnisse aufdrängen lassen muß. Ein Philosophenkaiser mit Fingerspitzengefühl würde das wissen und dies vom Empfänger auch nicht verlangen.
Anders liegt der Fall, wenn ich mit jemandem einverständlich schriftlich kommuniziere und der Betreffende veröffentlicht das dann.
@Arne
Schiedsrichterentscheidungen sind, ich mag mich irren, mWn durchaus mit Rechtsmitteln anzugreifen. Wer der Träger dieser Gerichte ist, der Staat oder körperschaftsinterne Spruchkörper, weiß ich jetzt allerdings auch nicht.
Tatsache ist sogar noch weitergehend, dass privatrechtliche (@Walross!) Vereine der staatlichen Gerichtsbarkeit insoweit unterliegen, als ein Mitglied, das in seinen satzungsmäßigen Rechten verletzt ist, vor einem Zivilgericht klagen kann.
Dass das zumindest auf ein kostenloses Forum nicht übertragbar ist, ist klar, umso mehr als man sich in Lächerlichkeiten verlieren würde.
Aber nur weil etwas nicht anfechtbar ist, ist es noch lange nicht Recht.