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Thema: Forschungsabkommen.

  1. #1
    Bockiges Erdmännchen Avatar von Loki
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    Forschungsabkommen.

    Sehr geehrte Gayaner,

    dies soll der Raum sein, in dem wir die Forschungslieferungsverträge unterzeichnen. Er dient nur der Unterzeichnung und der Kündigung von Forschungsverträgen.
    Es gelten folgende Bedingungen, die Verträge sind mit der veröffentlichung in diesem Thread rechtsgültig, da es sich ja um einseitige Verträge handelt, ist keine Unterschrift der Partei, die die Technologie erhält von Nöten.
    Eine Kündigung eines Vertrages, braucht aber die Unterschrift beider Vertragspartner.
    Die Zeitpunkt der Lieferung muss nicht Zwangsweise Vertragsinhalt sein, aber es ist nicht rechtens die weitergabe gegen den Wunsch der Vertragspartei der die Tech gelehrt wird zu verzögern.
    Wie, Du weißt nicht, was das Bild der Woche ist?
    Wir warten auf Deine Einsendung...

  2. #2
    Bockiges Erdmännchen Avatar von Loki
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    Das HRRDN sichert dem Volke der Gaya die Lieferung der Mathematik zu. Diese wird in ca 8 Runden erforscht sein.

    im Namen des Reiches,

    Baron Mace
    Reichsverweser des
    Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation
    Wie, Du weißt nicht, was das Bild der Woche ist?
    Wir warten auf Deine Einsendung...

  3. #3
    Jesper Portus
    Gast
    Die Kinder Gayas sichern dem HRRDN die Lieferung der Schrift zu. Diese wird in ca. 3 Runden erforscht sein.

    Es wird vorgeschlagen, Sie erst eine Runde vor Erforschung der Mathematik durch das HRRDN auszutauschen, um anderen Nationen keine billigere Erforschung der Schrift zu ermöglichen.

    Im Namen Gayas
    Der Steineflüsterer
    Botschafter der Gaya

  4. #4
    Jesper Portus
    Gast
    Liebe Freunde des HRRDN,

    ich stellte eben fest, dass im Bündnisvertrag tatsächlich steht, dass der Austausch der jeweiligen Forschungen einzeln festgehalten werden soll.

    Ich schlage folgende Änderung des Vertrages vor:
    Alle Technologien eines Partners, egal wie sie erhalten wurden, gehören automatisch auch dem anderen. Aus taktischen Erwägungen werden sie aber nicht immer sofort weitergegeben. Daher muss nie bestätigt werden, was dem anderen zusteht. Sobald eine Partei den Bündnisvertrag kündigt, muss Sie mit der Kündigung alle Technologien akzeptiert weitergeben, die der Partner zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erhalten hat. Danach erhaltene Terchnologien, auch innerhalb der Kündigungszeit, müssen nicht mehr weitergegeben werden. Die Partei, der gekündigt wurde, gibt ebenfalls sofort alle Technologien weiter, wie oben beschrieben.

    Damit dürfte alles fair und unkompliziert geregelt sein, oder?

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