@ Worf: Trotzdem ist das Internetangebot der ÖR eine Sache, zu der sie nicht verpflichtet sind, sondern die sie freiwillig erbringen - natürlich auch aus eigenem Interesse heraus. Außer N-TV gibts da wirklich wenig brauchbares bei den Privaten, aber das ist nicht der Grund für eine Gebührenpflicht, die folgt nämlich aus einer besonderen Verpflichtung und die besteht ja in der Existenz des ör Rundfunks mit bestimmten Aufgaben. Wenn dann freiwillig das Angebot ausgeweitet wird ins Internet, ist das deren Sache. Beispiel: ARD und ZDF geben morgen freiwillig eine Zeitung heraus - Konsequenz wäre dann eine gebührenpflicht fürs Lesen.