Wenn du BJ dafür bezahlen würdest, würde er deine Beträge sicher auch lesen. Unbezahlte Qual ist halt meh
Zitat von Bassewitz
Übertragung eines Grundstücks/Betriebs im Wert von X Mio auf den Sohn? Der Notar steckt nicht so im Steuerrecht drin und wenn man dann freudestrahlend beim Berater mit dem unterschriebenen und beurkundeten Vertrag auftaucht und fragt, wie man das jetzt steuerlich am besten macht, woraufhin man nur sagen kann, dass das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen ist.
Nein, mit der Aussage habe ich, wie Nahoimi richtig erkannt hat, nur BJ zurückgedisst
Meine Probleme mit Steuerberatern sind eher so einfacher Natur, dass ich als absoluter Laie mir den Spaß dann meistens selber innerhalb weniger Stunden ausrechne bzw. recherchiere, weil die Experten es nicht gebacken bekommen.
Bei komplizierten Problemen hab ich mittlerweile gänzlich aufgegeben, füge mich dem Schicksal und hoffe dass dann der Steuerbescheid Erleuchtung bringt und versuche dann für die kommenden Jahre anzupassen.
Es ist das klassische, "wenn du willst, dass es gut wird, machs selbst". Steuerberater sind, wie es im Dienstleistungssektor leider so üblich ist, auch nur eine weitere Gattung von Vollnulpen. Und bevor sich hier jetzt jeder Einzelne dadurch auf den Schlips getreten fühlt: Ich bin selber Dienstleister
Was mich mal interessieren würde, warum darfst du eigentlich keine (kostenlosen) Tipps geben, also was ist der praktische Hintergrund, außer das steht irgendwo in einem Gesetz/vorschrift und du bist dann der Böse.
Ich als Informatiker darf ja auch (kostenlose) Programmiertipps geben ohne das mir einer auf die Finger klopft. Ich darf wahrscheinlich auch Steuertipps geben, die im Zweifelsfall bestimmt falsch sind. Warum darf das Fachpersonal das nicht, die viel akurater sind als irgendwelche daher gelaufene Dorftrottel wie ich es einer im Steuerrecht bin. Darfst du ehrlich auf die Frage antworten ohne böse Post von der Kammer, weil sonst das Geschäftsfeld der Kammer wegbricht
Wer Rechtschreibfehler findet darf diese behalten :)
Original geschrieben von robertinho:
"Asterix und Flati stehen für solide Kompetenz und Verlässlichkeit."
§ 5 StBerG – Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
(1) 1Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. (1) 2Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten. (2)
(2) Werden den Finanzbehörden oder den Steuerberaterkammern Tatsachen bekannt, die den Verdacht begründen, dass eine Person oder Vereinigung entgegen Absatz 1 geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet, so haben sie diese Tatsachen der für das Bußgeldverfahren zuständigen Stelle mitzuteilen.
(3) 1Die Finanzbehörden oder die Steuerberaterkammern haben der für das Strafverfahren, das Bußgeldverfahren oder ein berufsaufsichtliches Verfahren zuständigen Stelle ihnen bekannte Tatsachen mitzuteilen, die den Verdacht begründen, dass
1.
Personen, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, entgegen § 132a Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuches die Berufsbezeichnungen "Steuerberater", "Steuerbevollmächtigter", "Rechtsanwalt", "Wirtschaftsprüfer" oder "vereidigter Buchprüfer" führen,
2.
Vereinigungen, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, entgegen § 161 dieses Gesetzes unbefugt die Bezeichnungen "Steuerberatungsgesellschaft", "Lohnsteuerhilfeverein", "Landwirtschaftliche Buchstelle" oder unbefugt den Zusatz "und Partner", "Partnerschaft" (§ 2 Absatz 1 Satz 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes), "mit beschränkter Berufshaftung" oder jeweilige Abkürzungen (§ 8 Absatz 4 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes) oder entgegen § 133 der Wirtschaftsprüferordnung die Bezeichnungen "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" oder "Buchprüfungsgesellschaft" führen.
§ 6 StBerG – Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
Das Verbot des § 5 gilt nicht für
1.die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
2.die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
3.die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4.das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
da steht ausdrücklich und überall "geschäftsmäßig" - wenn du also jemandem unentgeltlich Rat erteilst, dann darfst du das
€ fügt noch an, dass unentgeltlich Arbeit zu leisten (wozu natürlich auch ein Tipp oder ein kleiner Hinweis gehört) selbstverständlich dem geldgierigen Naturell des Berufsstandes widerspricht
Geändert von mauz (22. Oktober 2019 um 21:31 Uhr)
Hallo,
wie kommt ihr bei der Steuererklärung 2021 an die Elster-Formulare, wie sie in den vergangenen Jahren üblich waren?
Auf der offiziellen Seite kann man zwar einen leeren Vordruck laden, aber das Ding wird konvertiert und man kann am Rechner überhaupt nix mehr einfüllen.
Über Elster geht es nur mit Login, der nicht vorhanden ist und ich es auch fragwürdig finde das nur mit Login zuzulassen.
Hintergrund ist, dass mein Vater gerne wie zuvor die Daten vom letztem Jahr in das neue PDF übertragen will. Auf einer Online-Platform will er die Daten nicht eintragen und er hängt schon Monate an der Stelle rum, wie er mir heute berichtete.
Und um den Kommentar vorwegzunehmen: Als Senior ist er berechtigt die Steuererklärung noch in Papierform einzureichen.
Ich mache meine Steuererklärung ja auch noch auf Papier und fahre dann, wenn ich neue Vordrucke brauche, einfach kurz auf dem Finanzamt vorbei und hole die ab, gibts hier direkt vom Pförtner.