Ich bin da schon eine Weile raus was Marktpreise und Produkte etc angeht, aber ich Versuche mal grundsätzlich was dazu zu sagen:
Rechtschutzversicherungen greifen nicht zwangsläufig bei jeder Art von Rechtsstreitigkeit. Manchmal muss man da vorher entsprechende "Bausteine" hinzubuchen, in deinem Fall also Arbeitsrechtsschutz, damit die Versicherung überhaupt greift.
Auch gibt es Klauseln, die Rechtsstreitigkeiten nicht unterstützen, wenn das Ereignis vor Vertragsschließung eingetreten ist. Wenn also schon absehbar war, dass dort ein Prozess aufgrund eines Ereignisses resultiert, kann sich die Versicherung von der Kostenübernahme frei machen.
Desweiteren kann es Klauseln geben, die die Kostenübernahme davon abhängig machen, ob ein Anwalt die Chancen auf Erfolg als gegeben ansieht oder gar für wie wahrscheinlich es angesehen wird.
Das würde bedeuten, du musst einen Anwalt konsultieren und bezahlen, noch bevor du überhaupt die Zusage auf Kostenübernahme hast. Also trotz Versicherung ein Kostenrisiko.
Das ist erstmal grob das was mir spontan einfällt.
Pauschalen, Kostendeckelungen oder Selbstbeteiligungen können möglich sein, aber glaube nicht wirklich üblich